Allgemeine Geschäftsbedingungen der share2move GmbH
gültig ab 20.06.2022
Präambel
share2move-sharing (im Folgenden: „share2move“) ist ein Angebot der share2move GmbH. share2move bietet seinen Kundinnen und Kunden in der Service-Zone die entgeltliche Nutzung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen (in Folgenden: „Kraftfahrzeuge“) im Rahmen der Kurzzeitmiete auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) an. Im Anschluss an eine erfolgreiche Registrierung (Basisvertrag) bei share2move, ist der Kunde berechtigt, nach den nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB Einzelmietverträge zur Nutzung der Kraftfahrzeuge im Gebiet von share2move abzuschließen. Basisvertrag und Einzelmietvertrag werden gemeinsam als „Verträge“ bezeichnet.
§ 1 Geltungsbereich dieser AGB, Änderung der AGB
Diese AGB gelten sowohl für die Registrierung und Führerscheinvalidierung (Basisvertrag) bei share2move als auch für die Kurzzeitmiete der Kraftfahrzeuge (Einzelmietverträge). Sie gelten ausschließlich, es sei denn, share2move stimmt ausnahmsweise entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bestimmungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zu. Neben diesen AGB kann share2move für die Nutzung ihrer Produkte ergänzende Bedingungen vorsehen.
Es gelten außerdem die Hinweise zum Datenschutzrecht, die auf der Internetseite unter https://share2move.de/datenschutz/ einzusehen sind.
share2move ist jederzeit berechtigt, diese AGB – insbesondere für künftige Einzelmietverträge – zu ändern und/oder zu ergänzen. share2move gibt die Änderungen gegenüber den Kunden per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Internetseite unter https://www.share2move.de/agb/ sowie in der share2move-App bekannt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen der AGB innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe per E-Mail zu widersprechen. Die geänderten AGB gelten vom Kunden als angenommen, wenn er nicht innerhalb der Frist widerspricht.
Der Kunde wird in der Bekanntgabe auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen. share2move ist berechtigt, im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung und/oder Ergänzung der AGB, den Basisvertrag gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
Der Kunde kann die aktuell gültigen AGB jederzeit auf der Internetseite unter https://www.share2move.de/agb/ abrufen, ausdrucken sowie speichern.
Die Vertragssprache der jeweiligen Verträge ist Deutsch. share2move speichert den aktuell gültigen AGB-Vertragstext.
§ 2 Vertragspartner, zugelassene Kunden, Service-Zone
Vertragspartner der Verträge ist die share2move GmbH, Libellenweg 11, 49808 Lingen/Deutschland. Detaillierte Informationen über share2move können auf der Internetseite unter https://share2move.de/impressum/ abgerufen werden.
Das Angebot von share2move richtet sich ausschließlich an natürliche Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Voraussetzung für die Nutzung des Angebots ist der Abschluss eines gültigen Basisvertrags mit share2move. Als nutzungsberechtigte Kunden zugelassen sind dabei nur solche natürlichen Personen, die
a. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b. mindestens seit einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen B, 3, A oder 1 und
c. die Fahrerlaubnis von der Bundesrepublik Deutschland bzw. von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen oder Island erteilt worden ist, oder als internationaler Führerschein in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Führerschein akzeptiert worden ist, sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen eines PKW berechtigen.
Die Service-Zone ist das Gebiet, in dessen Grenzen die Kraftfahrzeuge angemietet und zurückgegeben werden können. Die Service-Zone kann in seiner jeweils aktuellen Form auf der Internetseite unter https://share2move.de eingesehen werden. Kunden haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Service-Zone. share2move behält sich vor, die Service-Zone jederzeit zu ändern.
share2move behält sich das Recht vor, den Betrieb aus witterungsbedingten Gründen einzuschränken. Die Einschränkungen werden in der App mitgeteilt.
§ 3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind der Basisvertrag, welcher als Rahmenvertrag die Rechtsbeziehungen der Parteien bezogen auf die Registrierung bei share2move sowie weitere Leistungen (z.B. Führerscheinvalidierung) regelt, und die Einzelmietverträge, welche auf Grundlage dieser AGB und des Basisvertrages zwischen den Parteien jeweils vereinbart werden.
Im Rahmen des Basisvertrages stellt share2move seinen Kunden eine Smartphone-App (im Folgenden „share2move-App“) für die auf der Webseite von share2move genannten Betriebssysteme zur Verfügung. Der Kunde erhält mit der share2move-App eine Übersicht über alle verfügbaren Kraftfahrzeuge in der Service-Zone.
Mit der share2move-App kann der Kunde
- Reservierungen tätigen.
- Kraftfahrzeuge im Rahmen der Einzelmietverträge anmieten.
- seine Miete beenden.
- seine vorgenommenen Buchungen und Fahrten einsehen.
Der Kunde benötigt zur umfassenden Nutzung der share2move-App seine persönlichen Anmeldedaten, die er nach erfolgreicher Registrierung und Abschluss des Basisvertrages erhält.
Die Bereitstellung und Nutzung der share2move-App ist für den registrierten Kunden kostenlos. Nicht registrierte Kunden können die share2move-App nur zur Registrierung und Verifizierung nach § 4 Abs. 1 dieser AGB nutzen.
Für die Nutzung der share2move-App ist eine ausreichende Verbindung zum Internet erforderlich.
share2move bietet seinen Kunden in seiner Service-Zone die entgeltliche Nutzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete an, welche der Kunde durch Einzelmietverträge auf der Grundlage des Basisvertrages abschließen kann. share2move gibt keine Verfügbarkeitsgarantie. Sollten alle Fahrzeuge vermietet sind, muss der Kunde darauf warten, dass wieder eines verfügbar wird.
§ 4 Registrierung, Vertragsschluss, Anmietung und Reservierung
Durch eine vollständige, ordnungsgemäße Registrierung bei share2move über die Internetplattform oder die share2move-App kommt der Basisvertrag zustande. Hierzu hat der Kunde das Online-Anmeldeformular vollständig auszufüllen und die Online-Hinweise zur Registrierung zu befolgen. Die Registrierung ist erst erfolgt, wenn die Kundendaten verifiziert worden sind und der Kunde durch share2move freigeschaltet wurde. Erst mit der Freischaltung kommt der Basisvertrag zwischen den Parteien rechtswirksam zustande. Dies erfolgt über die share2move-App per audiovisuelle Verifizierung. Die Verifizierung ist zu den auf der Internetseite (https://share2move.de) genannten Zeiten möglich.
Mit Abschluss des Basisvertrags ist die im Registrierungsformular aufgeführte Anmeldegebühr fällig.
Auf der Grundlage des Basisvertrages kann der Kunde nach ordnungsgemäßer Registrierung ein Kraftfahrzeug von share2move anmieten (sofern dieses verfügbar ist. Der Kunde kann immer nur maximal ein Kraftfahrzeug zeitgleich per Einzelmietvertrag reservieren und anmieten.
In der share2move-App kann der Kunde erkennen, welche Kraftfahrzeuge zum Zeitpunkt der gewünschten Anmietung verfügbar sind.
Der Einzelmietvertrag über die Nutzung eines Kraftfahrzeuges wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang in der share2move-App auslöst.
Es gilt die zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Einzelmietvertrages gültige Preis- und Gebührentabelle (https://share2move.de), welche wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist.
Ein Widerruf der Willenserklärung zum Abschluss des Einzelmietvertrages seitens des Kunden ist nicht möglich.
Der Kunde kann verfügbare Kraftfahrzeuge reservieren. Die Reservierungszeit kann unter https://share2move.de/faq/ abgerufen werden. Wird ein reserviertes Kraftfahrzeug nicht innerhalb der Reservierungszeit vom Kunden angemietet, wird das Kraftfahrzeug wieder zur Benutzung für alle Kunden freigegeben. Der Kunde kann die Reservierung kostenfrei über die share2move-App stornieren.
§ 5 Mietzeit Einzelmietverträge, Akkulaufzeit
Mit Abschluss des Einzelmietvertrags gemäß § 4 Abs. 2 dieser AGB beginnt die Mietzeit und endet, wenn der Kunde den Einzelmietvertrag gemäß nachfolgenden Regelungen ordnungsgemäß beendet hat.
Zur Beendigung des jeweiligen Einzelmietvertrages hat der Kunde das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß innerhalb der Service-Zone zurückzugeben und mit der share2move-App zu beenden. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn
1. das Kraftfahrzeug StVO-konform innerhalb der Service-Zone (siehe § 7 Ziffer 6 und 7 dieser AGB) abgestellt wurde,
2. die beiden Helme am vorgeschriebenen Ort in der Helmbox deponiert wurden,
3. die Helmbox ordnungsgemäß verschlossen wurde und
4. am Standort der Rückgabe des Kraftfahrzeuges eine Mobilfunkverbindung herstellbar ist. Zusätzlich hat der Kunde die Regelungen des § 7 dieser AGB zur Rückgabe und Beendigung der Mietzeit zu beachten.
Die Nutzungsdauer der jeweiligen Einzelmietverträge ist auf die Akkulaufzeit des angemieteten Kraftfahrzeugs beschränkt. Vor Abschluss des Einzelmietvertrages wird der Ladezustand dem Kunden in der share2move-App in Prozent angezeigt. Solange der Akku des Kraftfahrzeugs noch einen für die Fahrt ausreichenden Ladezustand hat, kann der Kunde die Nutzung beliebig fortführen oder beenden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass er das Kraftfahrzeug (https://share2move.de/faq/) ordnungsgemäß in der Service-Zone zurückgibt, bevor der Akku leer ist.
Während der Dauer des Einzelmietvertrages erfolgt kein Austausch oder Aufladen der leeren Akkus durch share2move .
Das Laden der Akkus wird ausschließlich durch share2move oder einen von share2move beauftragten Dritten vorgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, auf die Akkus physisch zuzugreifen und diese auszutauschen oder aufzuladen.
Die Abrechnung jeder Fahrt erfolgt auf Grundlage der Mietzeit gemäß der aktuellen Preis- und Gebührentabelle (https://share2move.de) über das vom Kunden bei der Registrierung angegebene Zahlungsmittel (vgl. hierzu auch § 13 dieser AGB). Jede angefangene Minute wird vom System als volle Minute bewertet und abgerechnet.
§ 6 Pflichten und Rechte von share2move
Seitens der share2move bestehen folgende Rechte und Pflichten:
a. share2move stellt die share2move-App derzeit für die aktuell gültigen Versionen der Betriebssysteme Android und iOS zur Verfügung. share2move ist nicht verpflichtet, für alle verfügbaren Endgeräte bzw. Betriebssysteme eine share2move-App bereitzustellen.
b. share2move behält sich das Recht vor, die share2move-App jederzeit technisch und inhaltlich zu ändern.
c. share2move ist zur Erfüllung des Vertragsgegenstands (z.B. bei Störungen des Nutzungsablaufes) berechtigt, den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunknummer anzurufen oder per E-Mail zu kontaktieren.
d. share2move behält sich vor, den Betrieb und/oder die Nutzung der Kraftfahrzeuge aus witterungsbedingten Gründen zu unterbrechen bzw. vorübergehend einzustellen.
§ 7 Pflichten des Kunden
1.
Wenn der Kunde die Vorgaben nach § 2 Abs. 2 dieser AGB erfüllt, ist er unter Einhaltung der folgenden weiteren Voraussetzungen berechtigt, Einzelmietverträge abzuschließen, wobei die Vorgaben nach § 2 Abs. 2 dieser AGB und die einzelnen Voraussetzungen während der gesamten Dauer des jeweiligen Einzelmietvertrages vorliegen müssen.
Bei der Registrierung sichert der Kunde gegenüber share2move ausdrücklich zu, dass alle angegebenen Daten aus dem Registrierungsprozess wahr und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, bei Änderungen oder Ergänzungen seiner Daten (z. B. Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, angegebene Bankverbindung) diese unverzüglich im Kundenbereich der share2move-Website oder share2move-App zu ändern/ergänzen. Eine Namensänderung ist share2move vor Abschluss des nächsten Einzelmietvertrags (§ 4 2. Absatz) in Textform schriftlich mitzuteilen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Anmeldedaten geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Eine Weitergabe seines Smartphones, auf dem die share2move-App installiert und die persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) hinterlegt sind, an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, die Anmeldedaten unverzüglich zu ändern, falls Grund zur Annahme besteht, dass ein Dritter von diesen Kenntnis erlangt haben könnte.
3.
Vor Mietbeginn muss der Kunde das Kraftfahrzeug auf sichtbare Mängel und/oder Schäden, insbesondere der Reifen, überprüfen. Erkennbare Schäden/Mängel müssen mit der auf der share2move-App angezeigten Schadensliste abgeglichen werden. Zusätzliche Mängel/Schäden sind share2move vor Mietbeginn telefonisch (https://share2move.de/kontakt/) zu melden. Falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt ist, kann share2move die Nutzung des Kraftfahrzeuges untersagen.
Wenn share2move zum Zweck einer Schadensmeldung nicht erreichbar ist, darf der Kunde bei erkennbaren Schäden und Mängeln die Miete nicht beginnen und das Fahrzeug nicht bewegen.
Eigenmächtige Umbauten oder Reparaturen am Kraftfahrzeug sind dem Kunden untersagt.
Der Kunde darf sich keinen Zugang zur Sitzbank und den darin enthaltenen Akkus sowie der Serviceklappe verschaffen.
4.
Der Kunde hat mit dem gemieteten Kraftfahrzeug sorgsam umzugehen sowie Sitzbank und Helm pfleglich zu behandeln und nicht grob zu verschmutzen.
Er ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die vertragliche Fahrtberechtigung durch share2move ist zudem an die Einhaltung aller im Führerschein enthaltenen Bedingungen gebunden.
Soweit sie nicht aufgrund dieses Vertrages von share2move übernommen werden, hat der Kunde alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu erfüllen.
Der Kunde hat jederzeit auf Verlangen von share2move den genauen Standort des Kraftfahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen.
Wo der Kunde mit den Kraftfahrzeugen von share2move fahren darf und wo er sie abstellen darf, ist auf der share2move-Website dargestellt (https://share2move.de).
Sollte sich der Kunde während der Fahrt außerhalb der Service-Zone aufhalten, ist er verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, vor Unterschreiten des Mindestladezustands (https://share2move.de) die ordnungsgemäße Rückgabe des angemieteten Kraftfahrzeuges und die Beendigung des Einzelmietvertrages einzuleiten (§ 5 2. und 4. Absatz sowie § 7 Ziffer 4 bis 6 dieser AGB). Die Rückgabe muss zwingend in der Service-Zone erfolgen.
Bei Mängeln, technischen oder sonstigen den mietvertraglichen Gebrauch beeinflussenden vorliegenden Störungen hat der Kunde share2move unverzüglich telefonisch (https://share2move.de/kontakt/) zu informieren. Das Gleiche gilt, wenn das Kraftfahrzeug gestohlen oder beschädigt wurde.
5.
Während der Mietzeit hat der Kunde das Kraftfahrzeug auf den nach diesem Absatz erlaubten Flächen zu parken. Der Kunde ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß und der StVO entsprechend nur auf einem Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen. Andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger dürfen nicht behindert werden.
Beim Abstellen des Kraftfahrzeugs während der Mietzeit auf gebührenpflichtigen Parkflächen des öffentlichen Verkehrsraums ist der Kunde verpflichtet, die Kosten hierfür selbst zu tragen.
Das Abstellen des Kraftfahrzeuges auf Behindertenparkplätzen, in Halte- und Parkverbotszonen, Taxiparkplätzen, Waldgebieten und Parks sowie privatem Grund und privaten Parkflächen (z.B. Parkhäuser jeglicher Art und ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung) ist nicht gestattet.
Dem Kunden ist es nur dann gestattet, das Kraftfahrzeug auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „7:00 bis 13:00 Uhr“ oder „01.07.2022 bis 30.07.2022 von 9:00 bis 15:00 Uhr“) abzustellen, wenn er es rechtzeitig vor Beginn des Halteverbots wieder entfernt. Dies gilt ebenfalls für bereits angeordnete aber noch nicht zeitlich gültige Parkverbote (z.B. „wegen Bauarbeiten“). Bei schuldhafter Zuwiderhandlung trägt der Kunde etwaige Bußgelder und Abschleppkosten.
6.
Nach Mietende hat der Kunde das Kraftfahrzeug auf den nach diesem Absatz erlaubten Flächen abzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß und der StVO entsprechend auf einem Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen. Andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger dürfen nicht behindert werden.
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Behindertenparkplätzen, in Halte- und Parkverbotszonen, Taxiparkplätzen, Waldgebieten und Parks sowie privatem Grund und privaten Parkflächen (z.B. Parkhäuser jeglicher Art, Supermarktparkplätzen und ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung, Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung, bereits angeordnete aber noch nicht zeitlich gültige Parkverbote) ist nicht gestattet. Das Kraftfahrzeug muss jederzeit für jedermann über öffentliche Wege zugänglich sein.
7.
Der Kunde ist verpflichtet das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß im Sinne dieser AGB zurückzugeben. Die Rückgabe ist ausschließlich in der Service-Zone möglich.
Der Kunde darf Gegenstände, die zur Kraftfahrzeugausstattung gehören (mit Ausnahme der benutzten Hygienehaube), über das Mietende hinaus nicht aus dem Kraftfahrzeug entfernen.
Zur Beendigung des Mietvorgangs hat der Kunde die Verstauung beider Helme in der Helmbox sicherzustellen.
Beim Parken und beim Beenden der Miete hat der Kunde die Helmbox ordnungsgemäß zu schließen und damit gegen Diebstahl zu sichern.
Die Pflichten des Kunden nach diesem Absatz entfallen, wenn der Kunde sich als Unfallbeteiligter aufgrund unfallbedingter Verletzungen berechtigt oder nach Abstimmung mit share2move vom Unfallort entfernt oder entfernt wird.
8.
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Zerstörungen oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter und/oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist und/oder fremdes Eigentum, außer dem share2move-Kraftfahrzeug, zu Schaden gekommen ist. Die Polizei und/oder Feuerwehr ist darüber zu informieren, dass das Kraftfahrzeug ein Elektrofahrzeug ist.
Der Kunde ist verpflichtet, share2move unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und share2move nachfolgend über alle Einzelheiten vollständig und sorgfältig in Textform (E-Mail ist ausreichend) zu unterrichten. Dazu wird share2move dem Kunden im Nachgang zur Meldung per E-Mail ein Formular zur Schadenanzeige zur Verfügung stellen. Die Unterrichtung durch den Kunden hat spätestens sieben Tage nach Zugang des Schadenanzeigeformulars in Textform (E-Mail ist ausreichend), zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Absenden der Anzeige an share2move. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadenanzeige in Textform bei share2move ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. share2move behält sich in diesem Fall vor, den share2move entstanden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
Auch im Falle eines Unfalls wird der Einzelmietvertrag erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe nach § 5 zweiter Absatz dieser AGB beendet. Sollte das Kraftfahrzeug auf Grund des Unfalls nicht mehr verkehrstüchtig oder fahrbereit sein, endet der Einzelmietvertrag nach Absprache mit share2move mit der Übergabe an das Abschleppunternehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unfalls das Kraftfahrzeug sicher und entsprechend der Straßenverkehrsordnung abzustellen.
Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn
- die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen und
- das Kraftfahrzeug an ein Abschleppunternehmen oder ein von share2move beauftragtes Dienstleistungsunternehmen übergeben oder nach Absprache mit share2move an einem definierten Ort ordnungsgemäß (nach § 5 Abs. 2 Satz 2) abgestellt worden ist.
Eine Fortsetzung der Fahrt ist nicht zulässig.
Der Kunde darf im Fall von Unfällen oder Schadensereignissen, an denen ein Kraftfahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Kraftfahrzeug stehen in jedem Fall share2move zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er sie unaufgefordert und unverzüglich an share2move weiterleiten.
Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht allein share2move zu.
§ 8 Anmietungsverbote
Dem Kunden ist die Einzelanmietung der Fahrzeuge in folgenden Fällen vertraglich untersagt:
1. Die Kraftfahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰.
2. Die Kraftfahrzeuge zu nutzen, wenn sich der Kunde nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet.
3. Die Kraftfahrzeuge zu nutzen, wenn die gültige Fahrerlaubnis erloschen ist, unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis dauerhaft oder nur vorübergehend entzogen wurden oder die gültige Fahrerlaubnis nicht mitgeführt wird.
4. Die Kraftfahrzeuge zu nutzen, wenn share2move die Nutzung des Kraftfahrzeugs nach § 7 Ziffer 3 untersagt hat.
5. Die Kraftfahrzeuge für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeder Art, Kraftfahrzeugtests, Fahrschulungen oder für die gewerbliche Mitnahme von Personen zu verwenden.
6. Die Kraftfahrzeuge zum Transport von Gegenständen oder Stoffen zu verwenden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten.
7. Die Kraftfahrzeuge für die Begehung von Straftaten zu verwenden.
8. Die Kraftfahrzeuge zum Transport von leichtentzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen zu verwenden.
9. Die Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als zwei Personen (einschließlich des Kunden) oder Tieren zu nutzen.
10. Dritte, welche das Kraftfahrzeug nicht selbst gemietet haben, fahren zu lassen.
11. Die Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Kindern zu nutzen, die das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die nicht kräftig genug sind, um sich am Haltegriff allein festhalten zu können, ist untersagt.
12. Mit dem Kraftfahrzeug Fahrten ins Ausland zu unternehmen.
Zuwiderhandlungen durch die Einzelanmietung trotz des Vorliegens eines der obigen Anmietungsverbote berechtigen share2move dazu, den entsprechenden Einzelmietvertrag sowie im Falle von wiederholten Zuwiderhandlungen den Basisvertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Darüber hinaus behält sich share2move die Geltendmachung von Schadensersatz vor, die share2move aufgrund von Verletzungen dieses Anmietungsverbotes entstehen.
§ 9 Haftung des Kunden bei Ordnungswidrigkeiten, Gesetzesverstöße, Bußgeldverfahren
Der Kunde haftet vollumfänglich für alle von ihm während der Mietzeit begangenen Gesetzesverstöße. Zu den Gesetzesverstößen zählen insbesondere Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Mietzeit (Verkehrsregeln) sowie gegebenenfalls vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote (Eigentumsschutz). Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde mit diesem Basisvertrag, share2move von sämtlichen Buß-, Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten, Verfahrenskosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Dritte auf Grund der obigen Gesetzesverstöße des Kunden von share2move verlangt. share2move ist zur eigenen Schadloshaltung im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Gesetzesverstößen berechtigt, der zuständigen Behörde Auskunft über den Kunden zu geben, der zum Zeitpunkt des Verstoßes das entsprechende Kraftfahrzeug angemietet hatte.
§ 10 Haftungsfreistellung
Machen Dritte gegenüber share2move als Halter des Kraftfahrzeugs Ansprüche aus einem Unfall mit dem Kunden geltend, stellt dieser share2move hiervon frei. Bei Zahlungen im Schadensfall von Versicherungen oder Dritten an share2move, wird share2move diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden anrechnen.
§ 11 Haftung von share2move
Eine Haftung von share2move auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein
- bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit;
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie
- wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von share2move zurückzuführen ist.
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertragszwecks typischerweise gerechnet werden muss.
Durch diese Vorschrift bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
§ 12 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet gegenüber share2move für Schäden, die er verschuldet hat. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen §§ 7 und 8 der AGB, die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des Kraftfahrzeuges sowie Zubehör. Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung, stellt der Kunde share2move von Forderungen Dritter frei.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden bis zur Höhe der vereinbarten Haftungsbeschränkung. Hiervon ausgenommen sind etwaige Kosten für einen Rücktransport des Kraftfahrzeugs und Bearbeitungsgebühren.
§ 13 Entgelt- und Zahlungsbedingungen
Dem Kunden werden die Preise und Gebühren (im Folgenden beides „Entgelt“) gemäß der zum Zeitpunkt der Einzelanmietung gültigen Preis- und Gebührenliste (https://share2move.de) in Rechnung gestellt. Diese verstehen sich in Euro und inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Anmeldegebühr wird mit Freischaltung des Kunden fällig und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Preise für den jeweiligen Einzelmietvertrag werden auf der Grundlage der der Buchung zu Grunde liegenden Mietzeit berechnet. Das Entgelt wird mit Beendigung der jeweiligen Anmietung fällig und dem Kunden regelmäßig in Rechnung gestellt. Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail übermittelt.
Als Zahlungsarten stehen dem Kunden die in den FAQ genannten Zahlungsmittel zur Verfügung (https://share2move.de/faq/). Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist, über das genannte Konto per Bankeinzug zu verfügen. Die Abbuchungen beim Kunden erfolgen einmalig bei der Anmeldung und dann nach Rechnungsstellung durch einen von share2move beauftragten Dritten, sofern abrechenbare Entgelte vorliegen. Der Kunde hat für ausreichende Kontodeckung für den Lastschrifteinzug oder den Einzug durch die Kreditkarte zu sorgen. share2move wird das berechnete Entgelt mittels Lastschrift jedoch frühestens sieben (7) Werktage nach Rechnungszugang über einen beauftragten Dritten im Namen von share2move einziehen lassen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat.
Sollte eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden aufgrund schuldhaften Verhaltens zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden können, kann share2move dies dem Kunden in Höhe ihres tatsächlich entstandenen Aufwandes in Rechnung stellen.
share2move behält sich vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei share2move weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.
share2move behält es sich vor, die Preis- und Gebührenliste nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage für künftige Anmietungen, z. B. bei Erhöhung der Energiepreise und der Unterhalts- und Beschaffungspreise, entsprechend anzupassen. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Anpassungen finden immer zum 1. des folgenden Monats statt und werden auf der Webseite und mittels Kundeninformation (E-Mail) angekündigt.
§ 14 Laufzeit, Kündigung und Sperrung des Basisvertrages
Der Basisvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Basisvertrages bleibt unberührt.
share2move steht insbesondere dann ein Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn der Kunde:
1. mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
2. seine Zahlungen insgesamt einstellt;
3. bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb share2move die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist;
4. wiederholt trotz vorheriger Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen begeht, insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung des Kraftfahrzeugs missachtet;
5. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist; oder
6. seine Anmeldedaten Dritten zur Verfügung gestellt hat.
share2move wird im Falle einer solchen fristlosen Kündigung den Zugang des Kunden zu den Fahrzeugen unmittelbar nach Kenntnis des Kündigungsgrundes sperren.
Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich eines Zahlungsverzugs, ist share2move berechtigt, den Kunden mit sofortiger Wirkung von der Nutzung des Kraftfahrzeuges vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen und die Zugangsmittel zu sperren. Der Ausschluss wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Eine Sperrung ist auch möglich, solange eine Klärung und Bearbeitung eines Unfalls, Schadens, einer Vertragsverletzung und eines Verstoßes gegen die verkehrsrechtlichen Bestimmungen nicht abgeschlossen ist.
§ 15 Sonstiges, Schlussbestimmungen
Aufrechnung und Übertragbarkeit der Rechte
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf von share2move anerkannte, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bezieht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von share2move auf einen Dritten übertragen.
Online-Streitbeilegungsplattform, Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen, die vertragliche Verpflichtungen von Online-Kaufverträgen und Online-Dienstverträgen betreffen. Die Plattform ist unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ erreichbar.
share2move ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und hat sich gegen eine freiwillige Teilnahme daran entschieden.
Schlussbestimmungen
Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Verträgen Osnabrück. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Kontakt
Du erreichst das share2move-Team entweder per Telefon und Mail
service@share2move.de
05925/9980750